Die Zuständigkeit für die Feuerwehr liegt bei den Kommunen in Deutschland. Seit dem Mittelalter ist der Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden. Die Bürgermeister sind verantwortlich für die Feuerwehren. Gesetzliche Grundlage im Saarland ist hierfür das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG), die Brandschutz-Organisationsverordnung sowie die Brandschutzsatzung der Stadt Wadern. Der Bund hat beim Thema Feuerwehr kein Mitwirkungsrecht.
Städte in Deutschland, die über 100.000 Einwohner haben, müssen eine Berufsfeuerwehr unterhalten. Kleinere Städte können eine Berufsfeuerwehr unterhalten. Im Saarland besitzt jedoch nur die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Berufsfeuerwehr. Das heißt, die Wachen der Berufsfeuerwehr (2 Stück) sind rund um die Uhr besetzt. In allen anderen Städten und Gemeinden des Saarlandes wird der Brandschutz durch freiwillige Feuerwehren sichergestellt.
Deutschlandweit gibt es insgesamt 107 Berufsfeuerwehren, wobei die größte die der Bundeshauptstadt Berlin mit 34 Feuer- und 40 Rettungswachen ist.
Firmen mit einem großen Gefährdungspotential müssen eigene Werk- oder Betriebsfeuerwehren unterhalten. Diese dienen dazu, bei einem Ernstfall schnell erste Gegenmaßnahmen einzuleiten. Oft sind diese wie Berufsfeuerwehren rund um die Uhr besetzt. Eine Werkfeuerwehr ist auch in unserer Stadt Wadern beheimatet, und zwar die der Firma CQLT Saargummi.
Insgesamt gibt es in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 775 ständig besetzte Wachen: 324 bei Berufsfeuerwehren, 259 bei freiwilligen Feuerwehren (so genannte hauptamtliche Wachen) und 192 bei Werkfeuerwehren.
Hauptamtliche Wachen bei freiwilligen Feuerwehren sind Wachen, die ebenfalls wie Berufsfeuerwehrleute angestellt sind. Diese Wachen findet man oft bei sehr großen freiwilligen Feuerwehren, die vom Einsatzaufkommen so stark belastet sind, dass diese nur mit freiwilligen Kräften nicht bewältigt werden können.